Ganz einfach, nur 5 Tickets pro Bestellung und gut ist. Wer mehr haben möchte, soll ein Formular dafür ausfüllen.
Verkauf bei EBAY
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- Offizieller Beitrag
Da kann man (momentan noch) nicht einfach gegen vorgehen, soweit ich weis muss man dem Verkäufer eindeutig nachweisen dass ER die Tickets im Shop gekauft hat, dort ist er aber meines Wissens nach schon gesperrt aber wofür gibt es Freunde.. Vielleicht folgt da mal eine Gesetzesänderung, man entdeckt irgend ein Gesetz welches man anwenden kann, whatever. Kotzt mich auch LEICHT an da ich auch schon mal bei dem kaufen musste^^
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Naja aber im Shop wird man doch einstellen können, dass man pro Bestellung nur 5 Karten bestellen kann. Ich meine wo anders habe ich das auch schon gesehn. Es geht einfach darum, dass Sie dann halt 5 Karte auf Ebay verticken aber immer noch besser als 50 Stück. Oder man sollte unter anderen die Ausweis-ID mit angeben müssen und dann halt nur bis zu 5 Karten. Klar kann man auch den Ausweis des Kollegen oder so nehmen aber so dauert das ein wenig länger mit der Bestellung als wenn man gleich 50 aufeinmal bestellt auf einen Schlag.
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und wenn man das gewerblich macht hat man frau, kinder, angestellte usw die dann alle 5karten bestellen.... im endeffekt kann man so leute nur richtig treffen wenn se damit auf die schnauze fallen. heisst => 100 tickets die se nicht loswerden. aber es gibt ja genug deppen die solche preise gern bezahlen
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- Offizieller Beitrag
im endeffekt kann man so leute nur richtig treffen wenn se damit auf die schnauze fallen. heisst => 100 tickets die se nicht loswerden.
So ein Fall wird m.E. nach niemals eintreten, dafür ist "unsere" Band viel zu begehrt..
P.S. Das finde ich nicht schlecht, dass die Band so begehrt ist

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Da kann man (momentan noch) nicht einfach gegen vorgehen, soweit ich weis muss man dem Verkäufer eindeutig nachweisen dass ER die Tickets im Shop gekauft hat, dort ist er aber meines Wissens nach schon gesperrt aber wofür gibt es Freunde.. Vielleicht folgt da mal eine Gesetzesänderung, man entdeckt irgend ein Gesetz welches man anwenden kann, whatever. Kotzt mich auch LEICHT an da ich auch schon mal bei dem kaufen musste^^
Ich habe mal ein bisschen im Internet gesucht. Eintrittskarten sind nicht genau im BGB geregelt und gelten daher als ein sogenanntes Inhaberpapier/Inhaberkarten. Inhaberpapiere sind in § 807 des BGB geregelt.Im § 807 wird u.a. auf § 796 hingewiesen:
Link zu § 796Darin steht folgendes (siehe auch Link):
"§ 796 Einwendungen des Ausstellers
Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen."Wenn ich das richtig verstehe, dann kann der Aussteller (in unserem Fall Frei.Wild oder seine Beauftragten) dem Inhaber Einwendungen (also Regelungen/Vorschriften) machen. Es steht dort im Paragraphen Inhaber und nicht Käufer. Das würde bedeuten, auch wenn jemand über Dritte Eintrittskarten bekommt, dann kann der Aussteller ihm (also den Inhaber...in unserem Fall einen gewerblichen Weiterverkäufer) Regelungen und Vorschriften auferlegen. Weiter steht da im Paragraphen: "...welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben...". Der Teil "...oder sich aus der Urkunde ergeben..." würde doch auch hier greifen, da auf den Karten aufgedruckt ist, dass ein gewerblicher Weiterverkauf nicht gestattet ist.
Mein Fazit: Auch wenn ein gewerblicher Ticketverkäufer Eintrittskarten über Dritte von einem Aussteller bekommt, dann ist er als Inhaber der Karten an die auf den Karten von dem Aussteller aufgedruckten Vorschrift der Verbotes des kommerziellen Weiterverkaufes gebunden.
Ich bin kein Jurist. Kann auch sein, dass es nicht so ist. Für mich klingt das aber logisch. Aber ich weiß auch, selber Beamter, das Logik bei Behörden, Gesetzen und Gerichten nicht immer richtig ist.

Was meint Ihr dazu?
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Ich habe mal ein bisschen im Internet gesucht. Eintrittskarten sind nicht genau im BGB geregelt und gelten daher als ein sogenanntes Inhaberpapier/Inhaberkarten. Inhaberpapiere sind in § 807 des BGB geregelt.Im § 807 wird u.a. auf § 796 hingewiesen:
Link zu § 796Darin steht folgendes (siehe auch Link):
"§ 796 Einwendungen des Ausstellers
Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen."Wenn ich das richtig verstehe, dann kann der Aussteller (in unserem Fall Frei.Wild oder seine Beauftragten) dem Inhaber Einwendungen (also Regelungen/Vorschriften) machen. Es steht dort im Paragraphen Inhaber und nicht Käufer. Das würde bedeuten, auch wenn jemand über Dritte Eintrittskarten bekommt, dann kann der Aussteller ihm (also den Inhaber...in unserem Fall einen gewerblichen Weiterverkäufer) Regelungen und Vorschriften auferlegen. Weiter steht da im Paragraphen: "...welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben...". Der Teil "...oder sich aus der Urkunde ergeben..." würde doch auch hier greifen, da auf den Karten aufgedruckt ist, dass ein gewerblicher Weiterverkauf nicht gestattet ist.
Mein Fazit: Auch wenn ein gewerblicher Ticketverkäufer Eintrittskarten über Dritte von einem Aussteller bekommt, dann ist er als Inhaber der Karten an die auf den Karten von dem Aussteller aufgedruckten Vorschrift der Verbotes des kommerziellen Weiterverkaufes gebunden.
Ich bin kein Jurist. Kann auch sein, dass es nicht so ist. Für mich klingt das aber logisch. Aber ich weiß auch, selber Beamter, das Logik bei Behörden, Gesetzen und Gerichten nicht immer richtig ist.

Was meint Ihr dazu?
Ich wollte diesen Text gestern schon schreiben, hab mich aber zurückgehalten, weil ihn sicherlich einige in den falschen Hals bekommen könnten, nun denn.
Also, meiner Meinung nach, ist man wie Thunderman bereits ausführlich erläutert hat, als Verkäufer an die AGB (die in diesem Fall den kommerziellen weiterverkauf der Tickets untersagen) rechtlich gebunden.
Ergo, man (In diesem Fall die Band, bzw. das Managment) sind im Recht und KÖNNTEN gegen den Kommerziellen Handel mit FW Tickets vorgehen.
Nun muss man aber, wie es im Normalfall vor einem Prozess, bzw. einer Klage, immer sein sollte, genau überlegen welche Vor und welche Nachteile man hat wenn man gegen die Ticketverkäufer vorgehen würde. Genauer gesagt stellt sich meiner Meinung nach hier zum einen die Kosten/nutzen Frage, und zum anderen die Interessenfrage.
Zur Kosten/Nutzen Frage:
Das beginnen eines, bzw. mehreren Rechtsstreitigkeiten würde dem Hause FW nichts bescheren, ausser einer Menge zusätzlichen Arbeit und einer Menge Kosten. Am Ende würde dabei nichts rumkommen ausser das die betroffen Verkäufer erstmal keine Karten mehr verkaufen werden (Zumindest nicht mehr unter ihrem Namen....)
Fazit: Ausser Spesen nichts gewesen.
Nun zur Interessenfrage:
Wenn man sich die Band FW heute betrachtet, muss man eindeutig erkennen das unsere 4 Jungs von der Musik leben und einen enorm kostenintensiven Apparat (Managment,Crew, Security etc.) um sich herum aufgebaut haben, was auch alles völlig in Ordnung ist.
Worauf ich hinaus will : Eine Tour verursacht sicherlich hohe Kosten, die zum größten Teil durch den Ticketverkauf wieder reingeholt werden.
Wenn man o.g. Tatsache berücksichtigt das es sich bei FW um ein Wirtschaftlich handelndes Unternehmen handelt ( NEIN! Das ist kein Kommerzvorwurf, sondern nur die absolut sachliche auseinandersetzung mit dem Thema!!! ) sollte man erkennen das es für FW sicherlich moralisch verwerflich ist, den Tickethandel im großen Stil nicht konsequent zu unterbinden, aber Wirtschaftlich macht es einfach wenig Sinn. Wirtschaftlich betrachtet sind die Hallen ausverkauft, und das ist der (einzige) Fakt der (Wirtschaftlich) zählt.Ich möchte nochmal betonen das dies kein Vorwurf an niemanden ist, sondern nur meine Meinung nach sachlicher Betrachtung darstellt!!
In diesem Sinne, wir sehen uns in Frankfurt!!!
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Ich wollte diesen Text gestern schon schreiben, hab mich aber zurückgehalten, weil ihn sicherlich einige in den falschen Hals bekommen könnten, nun denn.
Dann war ich schneller!
Nur vorsorglich auch von mir...ich habe mich nur mal um die rechtlichen Umstände Gedanken gemacht. Ich will auch niemanden etwas böses oder was unterstellen. Wie FW oder das Management die Thematik rechtlich bewertet und was sie unternehmen ist immernoch ihnen überlassen. -
Zur Kosten/Nutzen Frage:
Das beginnen eines, bzw. mehreren Rechtsstreitigkeiten würde dem Hause FW nichts bescheren, ausser einer Menge zusätzlichen Arbeit und einer Menge Kosten. Am Ende würde dabei nichts rumkommen ausser das die betroffen Verkäufer erstmal keine Karten mehr verkaufen werden (Zumindest nicht mehr unter ihrem Namen....)
Fazit: Ausser Spesen nichts gewesen.
Das stimmt nur zum Teil.Wenn meine/unsere Überlegungen stimmen sollten, dann:
1. FW/FW-Management kann einen Rechtanwalt beauftragen der eigenständig im Namen von FW/FW-Management einen Prozess führt. Das bedeutet keine zusätzlichen Arbeit für FW/FW-Management. Sollte der Anwalt den Prozess gewinnen, dann muß der Gegner (nun Verurteiler) die Kosten die für FW/FW-Management entstanden sind (für den Anwalt) bezahlen.
2. Wenn FW/FW-Management zusätzlich zu der Verkaufverbot für Gewerbliche Verkäufer auch noch in den AGB/auf den Karten eine Vertragsstrafe in Höhe von XXXX Euro schreibt, die bei Zuwiederhandlug zu zahlen sind, dann bekommen sie Geld. Das schadet dann dem (verurteilten) Weiterverkäufer und FW/FW-Management haben Mehreinnahmen. Das macht der Wiederverkäufer dann ein paar mal und lässt es dann, weil es sich nicht mehr für ihn rechnet. -
Das stimmt nur zum Teil.Wenn meine/unsere Überlegungen stimmen sollten, dann:
1. FW/FW-Management kann einen Rechtanwalt beauftragen der eigenständig im Namen von FW/FW-Management einen Prozess führt. Das bedeutet keine zusätzlichen Arbeit für FW/FW-Management. Sollte der Anwalt den Prozess gewinnen, dann muß der Gegner (nun Verurteiler) die Kosten die für FW/FW-Management entstanden sind (für den Anwalt) bezahlen.
2. Wenn FW/FW-Management zusätzlich zu der Verkaufverbot für Gewerbliche Verkäufer auch noch in den AGB/auf den Karten eine Vertragsstrafe in Höhe von XXXX Euro schreibt, die bei Zuwiederhandlug zu zahlen sind, dann bekommen sich Geld. Das schadet dann dem (verurteilten) Weiterverkäufer und FW/FW-Management haben Mehreinnahmen. Das macht der Wiederverkäufer dann ein paar mal und lässt es dann, weil es sich nicht mehr für ihn rechnet.Mea Culpa, hier hast Du hast natürlich Recht.

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Im Grunde habt Ihr Beide Recht,nur vergesst Ihr eins.
Der Verkäufer (FW) kann nur den Wiederverkäufer belangen,wenn er direkt bei Ihm gekauft hat (denn das Thema hatten wir schon).
Bezieht der Wiederverkäufer die Tickets über Dritte,besteht laut unserer Rechtsprechung keine Möglichkeit auf Regress.
Deswegen ist eine Begrenzung der Ticketstückzahlen völlig sinnlos,da fast alle Wiederverkäufer die Tickets über Dritte beziehen.
Wenn sich einige mit der Gesetzeslage auskennen,dann sind das die gewerblichen Verkäufer bei Ebay. Die wissen schon wie sie was am besten tun müssen.
Eins sehe ich auch so. FW kann es im Grunde völlig egal sein wer die Karten verkauft,Hauptsache sie sind verkauft und das ist völlig legitim.
Wenn es ab 2015 wirklich so kommen sollte,dass die FWSC Mitglieder ein sogenanntes Vorkaufsrecht für eine bestimmte Zeit haben,dann ist schon sehr viel gewonnen und es wäre ein großes Entgegenkommen der Jungs.
Alles andere nenne ich mal freie Marktwirtschaft und wir müssten eigentlich alle stolz sein,in so einer leben zu können und dürfen. Auch wenn nicht alles ganz sauber läuft. Dafür ist der gierige Mensch an sich aber schuld.
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Der Verkäufer (FW) kann nur den Wiederverkäufer belangen,wenn er direkt bei Ihm gekauft hat (denn das Thema hatten wir schon).
Bezieht der Wiederverkäufer die Tickets über Dritte,besteht laut unserer Rechtsprechung keine Möglichkeit auf Regress.
Das sehe ich halt etwas anders...genau das hatte ich ja in meinen Ausführungen (Beitrag 2781) auch so erläutert.Wenn sich einige mit der Gesetzeslage auskennen,dann sind das die gewerblichen Verkäufer bei Ebay. Die wissen schon wie sie was am besten tun müssen.
Da hast Du aber absolut recht! Das ist leider so!!!!Eins sehe ich auch so. FW kann es im Grunde völlig egal sein wer die Karten verkauft,Hauptsache sie sind verkauft und das ist völlig legitim.
Naja...im Grundsatz hast Du auch hier wieder recht. Nur es geht halt darum, dass es nicht sein kann, dass sich einige bereichern auf Kosten von den FW Fans. Dann kann man auch es gleich lassen, den Hinweis auf "Verbot des gewerblichen Weiterverkauf" aufzudrucken. Aber auch hier könnte man argumentieren...wer es nicht will brauch die Karten auch dort nicht kaufen.Wenn es ab 2015 wirklich so kommen sollte,dass die FWSC Mitglieder ein sogenanntes Vorkaufsrecht für eine bestimmte Zeit haben,dann ist schon sehr viel gewonnen und es wäre ein großes Entgegenkommen der Jungs.

Alles andere nenne ich mal freie Marktwirtschaft und wir müssten eigentlich alle stolz sein,in so einer leben zu können und dürfen. Auch wenn nicht alles ganz sauber läuft. Dafür ist der gierige Mensch an sich aber schuld.
Auch da kann ich Dir im Grundsatz nur zustimmen!
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Hallo Zusammen,
also ich finde es sehr gut, das hier über das Thema diskutiert wird ! Auch wir machen uns hierzu intern mehr als nur Gedanken, das kann ich Euch schonmal versichern ! Leider gibt es zu allen genannten Punkten klare Vor aber auch Nachteile ! Schaut Euch beispielsweise mal die Reaktionen auf personalisierte Tickets bei Wacken an....nicht jeder findet das toll...auch das begrenzen der Tickets pro Bestellung hat einige massive Nachteile und bringt auch nur bedingt was gegen die Händlerabzocker....Fakt ist, das uns der eBay u Co Handel genauso stinkt wie Euch auch ....
Zu den Ticketpreisen allgemein werd ich nicht groß etwas sagen, denn im Vergleich mit anderen Bands der Größe (vor allem der Größe der Produktionen) liegen wir auf jeden Fall noch im unteren Drittel, vondem her haben wir uns hier nichts vorzuwerfen...
Dennoch haben wir ja jetzt 2014 ein ganzes Jahr Zeit, die Ticketproblematik anzugehen, und Ihr könnt Euch sicher sein das zur nächsten Tour 2015 im Punkto Tickets Veränderungen kommen werden !
gruß Andy
Auch wenn diese Aussage von Andy etwas älter ist und ich sie nun aus der "Versenkung" hole (verzeit mir
) Es wird ja dran gearbeitet. Warten wir also 2014 ab... 

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Warum ist es so nicht?
Wenn diese Drecksäcke keine 50 Stück kaufen würden, um sie bei ebay teuer zu verticken, hätten echte Fans eine größere Chance ein Ticket zum normalen Preis zu bekommen!Bitte Sachlich und ohne Beleidigungen bleiben, das zeigt nur von schwäche

Bleib mal realistisch, egal wie lange der vorverkauf stattfindet, ob drei Tage oder drei Monate, sobald ein FW-Konzert ausverkauft ist gibt es immer Leute die es verrafft haben ein Ticket zu kaufen... immer... Diese Leute können nun für 50% mehr Geld doch aufs Konzert. Würde es diese Händler nicht geben hätten sie garkeine möglichkeit zu gehen -> besser so als garnicht

Natürlich ist es etisch nicht richtig das sich jemand an Frei.Wild nur durch weiterverkauf bereichert und das auch noch ggf. Hauptberuflich macht. Solange aber die Fans nicht in der Lage sind, rechtzeitig Tickets zu kaufen wird es diesen Markt halt geben.
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Bitte Sachlich und ohne Beleidigungen bleiben, das zeigt nur von schwäche

Bleib mal realistisch, egal wie lange der vorverkauf stattfindet, ob drei Tage oder drei Monate, sobald ein FW-Konzert ausverkauft ist gibt es immer Leute die es verrafft haben ein Ticket zu kaufen... immer... Diese Leute können nun für 50% mehr Geld doch aufs Konzert. Würde es diese Händler nicht geben hätten sie garkeine möglichkeit zu gehen -> besser so als garnicht

Natürlich ist es etisch nicht richtig das sich jemand an Frei.Wild nur durch weiterverkauf bereichert und das auch noch ggf. Hauptberuflich macht. Solange aber die Fans nicht in der Lage sind, rechtzeitig Tickets zu kaufen wird es diesen Markt halt geben.
Jaaaa, wir sollten Ihnen ein Denkmal bauen...
Sorry, aber das ist ein schwaches Argument. Ich nehme mal als Gegenbeispiel Frankfurt (28.12.2013). Da gab es genügend Fans, die vom Vorverkauf wussten, aber an diesem einem Nachmittag keine Chance hatten an Karten zu kommen (schlechte Kommunikation, Zusammenbruch der Server usw.). Aber ein paar dieser Ebay-Abzocker haben Karten bekommen (und das nicht zu knapp). Ist es denn nun fair, dass so viele Fans leer ausgingen, deshalb, weil andere durch den Weiterverkauf Profit absahnen wollten?
Also da tun mir die Fans, die es einfach verpasst haben (hier geht es um Stunden) wesentlich mehr leid, als Andere, die einen ganzen Vorverkauf (z.B. 2 Monate) verpennen.Aber was solls, Frankfurt ist ausverkauft, die Tour ist so gut wie ausverkauft (hier wurde ja sogar extra ein VIP Kontigent zurückgehalten, was ich klass finde).
Bis zur nächsten Tour wurden Änderungen angekündigt. Verbesserungsvorschläge gab es ja bereits zu Genüge. Mal sehen was sie draus machen. -
Und genau weil es einige Probleme beim Kartenverkauf für den 28. gab und weil so viele Fans leer ausgegangen sind,genau deswegen gab es das Zusatzkonzert am 27.12. So das jeder die Möglichkeit hatte bei der letzten Show dabei zu sein.
Ich fand das mehr als fair und ein cooler Zug der Jungs.
Das wird leider mittlerweile bereits vergessen. -
wie soll ein "fan" in der lage sein, rechtzeitig karten zu kaufen, wenn der vvk irgendwann via gesichtsbuch startet. keine ankündigung, sondern von jetzt auf gleich. wer da online ist hat glück...wer nicht eben pech.
das es noch kein vvk recht für euch vips gibt, ist auch ein unding. mitglieder eines vereins sollten immer ein vvk recht haben.
und es ist einem immer das wert, was man selbst ausgeben will. indem fall ist vielen 70,00€ die karte wert.
bin mal gespannt wie das weiter geht. die band ist groß... was dahinter steht auch... aber einen vernünftigen vvk kriegt man nicht hin. einen fairen vor allem...
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Bitte unterlasst die Beleldigungen hier, ist eine sehr schöne sahcliche Diskussion.
Ich muss sagen, dieser Kerl macht das seit der Hart am Wind Tour mit jeder Tour, würds auch gut finden wenn man dem mal das Handwerk legen könnte.
lg
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Sorry, dass ich diese lieben ebay Ticketverkäufer "Drecksäck" genannt habe. Kommt nicht wieder vor.

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Vor allem der hier auch:
http://www.ebay.de/itm/FREI-WILD-…=item2c77052c35
Gewerblicher Verkäufer: 7 Verfügbar/ 6 Verkauft....
das ist eine Frechheit. -