Hardcore - Begriff ist jetzt rechte Marke!!!

  • Hardcore-Begriff ist jetzt rechte Marke

    Ein Rechter lässt sich den Begriff einer Musikrichtung urheberrechtlich schützen, die eigentlich aus dem linken Milieu kommt. Jetzt befürchtet die linke Szene eine Klagewelle von rechts. VON JOHANNES RADKE

    Niklas Kühn* traute seinen Augen nicht. Vor wenigen Tagen erhielt der Betreiber eines Onlineshops von einer seiner Lieferfirmen eine Mail mit dem Hinweis, dass einer seiner Artikel mit dem Schriftzug Hardcore "mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter" verstoße. Sollte das Shirt nicht verschwinden, könnten ihm "erhebliche Abmahnkosten" ab 1.000 Euro aufwärts drohen, hieß es in dem Schreiben. Kühn ging der Sache nach. Über das Deutsche Markenregister ermittelte er den Namen, auf den dieser Begriff seit Januar 2009 eingetragen ist: Timo Schubert. Kühn war entsetzt: "Als ich im Internet gelesen habe, dass der Typ ein knallharter Nazi ist, bin ich fast vom Stuhl gefallen."

    Hardcore-Musik hat ihren Ursprung eigentlich in der linken Szene. Sie entstand Ende der 1970er-Jahre in den USA als schnelle und brachiale Weiterentwicklung von Punkrock und hatte eine eindeutig antirassistische Ausrichtung. Kultbands wie Minor Threat oder Black Flag haben bis heute ganze Generationen von Punk- und Hardcore-Bands geprägt. Seit ein paar Jahren gibt es jedoch auch Neonazi-Bands, die diese Musik spielen, hinterlegt mit rassistischen und antisemitischen Hasstexten.

    Auch Schubert hat die Hardcore-Musik aufgegriffen. Er ist Schlagzeuger der Rechtsrock-Band "Agitator" und nebenher Betreiber eines rechtsextremen Versandhauses. Auf seiner Webseite verkauft er neben T-Shirts seiner Band alles, was das nationale Herz begehrt. Von Kleidung der rechten Marke Erik & Sons über Sturmhauben bis hin zu Teleskopschlagstöcken und Tränengas.

    "Mit der Markeneintragung wollen Neonazis ihren Versuch fortsetzen, linke Jugendkultur zu vereinnahmen", glaubt Toni Peters vom Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum. Gleichzeitig gehe es aber auch um ein rein kommerzielles Interesse. "Die wollen nicht mehr nur mit Rechtsrock Geld verdienen, sondern auch in der nichtrechten Musikszene kräftig abkassieren."

    Die linke Hardcore-Gemeinde setzt sich zur Wehr. "Ich war überrascht, mit welchen Mitteln Neonazis inzwischen versuchen, die linke Musikszene zu schädigen", sagte Joachim Hiller, Chef des Punk- und Hardcore-Magazins Ox. Hiller hat inzwischen Kontakt zu Plattenfirmen, Konzertagenturen und Bands aufgenommen, um gegen die Markeneintragung zu klagen.

    Dass versucht wird, einen ganzen Musikstil urheberrechtlich zu schützen, sei nicht ungewöhnlich, sagt Anwalt Michael Plüschke, der auf Markenrecht spezialisiert ist. Jetzt gebe es für die Betroffenen nur zwei Möglichkeiten: Entweder man beantrage die Löschung des Begriffs im Markenregister und hofft auf den guten Willen der Behörde, ein "absolutes Schutzhindernis" für den Begriff geltend zu machen. Oder es findet sich jemand, der Widerspruch einlegt und beweisen kann, dass er schon lange vor Schubert T-Shirts mit Aufdruck "Hardcore" verkauft hat.

    Das muss allerdings zügig geschehen. Bereits in wenigen Wochen läuft die Widerspruchsfrist für die Markeneintragung ab. Wird sie nicht eingehalten, könnte das Wort "Hardcore" erst mal ganz offiziell der Naziszene gehören.

  • Traurig ist nur, dass so etwas überhaupt möglich ist.
    Hat sich schon jemand die "Marke" Deutschrock gesichert?
    Wenn nicht, mach ich das und bitte die Herren Lindenberg, Maffey ... zur Kasse, wenn sie dann mit meiner Marke werben. Das ist doch alles lächerlich!!! :frechheit:

    Wahrlich, keiner ist weise, der nicht das Dunkel kennt. - Hermann Hesse, "Im Nebel"
    FWSC N° 324

  • Schon krass auf was für Ideen manche Leute mit zu viel Zeit kommen...

    Also ich hab meine "Hardc*re" (bevor ich hier auch noch ne Amahnung wegen Verwendung geschützter Marken bekomm ;) ) Basecap auf der letzten Gond gekauft. Ich vermute mal ganz vorsichtig dass besagter Versand erfolgreich nachweisen kann, dass es den Schriftzug schon vor dem Eintrag ins Markenregister gab.

    Ansonsten lass ich mir wohl den Begriff "Internet" mal markenrechtlich schützen ;)

    - per aspera ad astra -

  • Lasst uns das mit den "Marken" Thor Steinar, Endstufe, Lunikoff gleich machen :D

    Dieser Beitrag ist all jenen gewidmet, die im täglichen Kampf gegen Rassismus Courage zeigen und dort ihr "Maul aufreissen", wo Unrecht an Mensch, Tier und Umwelt geschieht!

  • Guter Punkt...

    Wenn ja, machen der Kerl und sein Anwalt mit Abmahnungen mehr Geld als Sie jemals ausgeben können.

    (Google Suche nach "Hardcore" ca 157.000.000 Treffer ! )

    - per aspera ad astra -

    Einmal editiert, zuletzt von Doc (24. Februar 2009 um 19:59)

  • Ich Mein halber Kleiderschrank besteht aus Pullis und Shirt mit Hardcore aufdruck.

    Deppen gibts......

    Ich hoffe nur das NFG da was gegen tut.

    10,78 €

    LEBT IN UNSCHULD UND WENDET EUCH AB..............

    • Offizieller Beitrag

    Hmm, ich weiß nicht ob das nicht wirklich anfechtbar ist....Ich kann doch auch nicht hergehn und das Wort "Willkommen" Markenrechtlich schützen lassen und dann sämtliche Webseitenbetreiber verklagen, die Ihre User begrüssen....

    Gruß Andy

  • Zitat

    Original von Signum71
    Hmm, ich weiß nicht ob das nicht wirklich anfechtbar ist....Ich kann doch auch nicht hergehn und das Wort "Willkommen" Markenrechtlich schützen lassen und dann sämtliche Webseitenbetreiber verklagen, die Ihre User begrüssen....

    Gruß Andy

    Genau das meinte ich oben auch.

    Bei Wikipedia steht: "Juristische Marken und Warenzeichen [Bearbeiten] Hier bezeichnet die Marke eine Kennzeichnung von Produkten zum Nachweis seiner Herkunft aus einem Herstellerbetrieb bzw. von einem Autor."

    Damit dürfte doch alles gesagt sein. Der Faschovogel hat weder einen Betrieb, die eine Marke "Hardcore" herstellt oder vertreibt, noch ist es sein geisiges Eigentum. Man sollte vielleicht mal nachforschen, wann der Typ geboren wurde. Sollte dies nach dem ersten Auftauchen des Begriffs "Hardcore" in der Musik gewesen sein, dann kann das nicht sein geistiges Eigentum sein.

    Wobei ich denke, dass dieser Herr eh kaum geistiges Eigentum hat und vllt deshalb wenigstens das möchte

    Wahrlich, keiner ist weise, der nicht das Dunkel kennt. - Hermann Hesse, "Im Nebel"
    FWSC N° 324

  • Das ist doch wieder reine Panikmache! Kackt euch nich ein! Ich denke Signum und bofisch ham alles gesagt!

    Aus gegebenen Anlässen weist der Autor dieses Beitrages auf folgendes hin:

    Der Beitrag kann Spuren von Sarkasmus oder Ironie enthalten.
    Der Autor distanziert sich von den Gedankengängen des Lesers, und möchte auch nicht mit irgendwelchen Interpretationen konfrontiert werden.

  • Dieser Beitrag ist all jenen gewidmet, die im täglichen Kampf gegen Rassismus Courage zeigen und dort ihr "Maul aufreissen", wo Unrecht an Mensch, Tier und Umwelt geschieht!

  • Nachtrag:
    Hier gehts direkt zum "Hardcore-Shop"
    --> http://hamburgrecords.com/osc/volume/pro…roducts_id=1121

    Dieser Beitrag ist all jenen gewidmet, die im täglichen Kampf gegen Rassismus Courage zeigen und dort ihr "Maul aufreissen", wo Unrecht an Mensch, Tier und Umwelt geschieht!

    Einmal editiert, zuletzt von bozi (25. Februar 2009 um 21:25)

  • Irgendwie ja und doch wieder nein.
    Hierbei gehts doch um die ganze Musik-Szene...
    Wäre wegschaun der richtigere Weg? Was käme danach?

    Dieser Beitrag ist all jenen gewidmet, die im täglichen Kampf gegen Rassismus Courage zeigen und dort ihr "Maul aufreissen", wo Unrecht an Mensch, Tier und Umwelt geschieht!

  • Zitat

    Original von bozi
    Irgendwie ja und doch wieder nein.
    Hierbei gehts doch um die ganze Musik-Szene...
    Wäre wegschaun der richtigere Weg? Was käme danach?

    Kann ich unterstreichen!

    Wahrlich, keiner ist weise, der nicht das Dunkel kennt. - Hermann Hesse, "Im Nebel"
    FWSC N° 324

  • Im Falle der Marke "Hardcore" ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung "nicht verweigert werden kann" heißt es in einer offiziellen Meldung des Deutschen Patent- und Markenamtes.

    Das komplette Statement dazu:

    Quelle:
    allschools.de - hardcore-ezine

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  • Juristerei -> Deutsch:

    Schei**e war's, die Marke ist und bleibt geschützt, sofern sich nicht zufällig jemand meldet, der eine ähnlich aussehende Marke bereits in der Vergangenheit hat schützen lassen...

    Zumindest was dieses Statement angeht siehts so aus.

    Ein qualifizierter Anwalt der sich auf Patent- und Markenrecht spezialisiert hat kann da vielleicht noch eine Lücke finden.

    Achtung langes Zitat zu einem ähnlichen Thema:

    Zitat

    Raffaelo Santi (1483 bis 1520) ganz unten in seinem 1514 vollendeten Gemälde plaziert hat. An Popularität haben sie ihren Schöpfer weit übertroffen, als Motiv auf T-Shirts, Kaffeebechern, Regen- oder Lampenschirmen führen sie längst ein Eigenleben. Das Raffael-Gemälde hängt in der Dresdner Gemäldegalerie, das Engelsmotiv gehört jedoch seit Ende vergangenen Jahres einer 29 Jahre alten Dresdnerin. Für eine Gebühr von 1500 Euro hat es sich die clevere Dame beim Münchner Patenamt patentieren lassen. Bekannt wurde der Vorgang durch die "Bild"-Zeitung, die sich darüber empörte, daß "diese Frau seit neuestem die Patentrechte an einem der bedeutendsten deutschen Kunstwerke" besitzt. Auch wenn es sich bei der Sixtina natürlich um kein deutsches Kunstwerk, sondern um eines der Hauptwerke der italienischen Renaissance handelt, ist man in Dresden nicht erfreut. "Wir haben aber keine rechtlichen Möglichkeit, eine solche Patentierung zu verhindern", sagte Tilmann von Stockhausen, der Sprecher der Staatlichen Kunstsammlungen, dem Abendblatt. Wenn der Künstler mehr als 70 Jahre tot ist, gilt sein Werk als Allgemeingut und kann "geschützt" werden. Daher besitzt das Museum zwar das Bild, aber eben nicht die Verwertungsrechte daran. "Wir haben nur die Möglichkeit, den Zugang für Fotografen zu reglementieren. Aber das bringt natürlich nichts bei einem der berühmtesten Gemälde der Welt, das schon seit dem 19. Jahrhundert immer wieder abgebildet wurde", sagt Stockhausen, der allerdings zugleich darauf hinweist, daß die Dresdnerin nur über die Rechte an einem der beiden Engel verfügt. Unter dem Aktenzeichen 30253039.8 ist der linke der beiden Engel als "Wort-/Bildmarke" mit dem darüber gelegten Text "Der blaue Engel" registriert. Nur wer den einsamen Engel genau in dieser Form verwendet, müßte also Gebühren zahlen. "Mir ist nicht bekannt, daß es einem dieser ,Markenbesitzer' jemals gelungen sei, tatsächlich Lizenzgebühren einzutreiben", sagt von Stockhausen, der in dieser Angelegenheit bereits Erfahrungen hat: Schon 2002 hatte sich eine andere Dresdnerin das berühmte "Schokoladenmädchen" von Liotard patentieren lassen - ohne einen Cent daran zu verdienen. Dennoch erscheint die Praxis des Deutschen Patent- und Markenamtes fragwürdig. Angela Jahn, Sprecherin der Stiftung Weimarer Klassik, die schon einschlägige Erfahrungen mit "Markenjägern" gesammelt hat, warnte in diesem Zusammenhang vor einer Vermischung von "Waren und wahren Werten". erschienen am 12. Januar 2005

    Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/12/385853.html

    Da war jede Form von Widerspruch auch zwecklos. Ob sich in der Zwischenzeit was geändert hat... Ich bezweifel es leider :/

    - per aspera ad astra -

  • Kenn mich rechtlich in der Richtung nicht so aus...

    Aber wahrscheinlich wären dann T-Shirts mit "H*rdcore" ebenfalls nicht zulässig wg. Verwechslungsgefahr mit einer eingetragenen Marke ?

    - per aspera ad astra -