jaja fwsc sachen.... wenn er die geschenkt bekommen hat von einem vip mitglied, er kein mitglied ist, kann er machen was er will. er hat keine satzung unterschrieben
Da hast Du, denke ich mal, (leider) recht! ![]()
jaja fwsc sachen.... wenn er die geschenkt bekommen hat von einem vip mitglied, er kein mitglied ist, kann er machen was er will. er hat keine satzung unterschrieben
Da hast Du, denke ich mal, (leider) recht! ![]()
Was ich interessant finde:
Wenn ich über den FWSC-Shop ein Produkt bestelle akzeptiere ich die AGB in der steht
Zitat"Die exclusiven VIP Merch Artikel des FWSC e.V. dürfen nur Mitglieder des
FWSC e. V. bestellen und tragen. Das Mitbestellen für Nichtmitglieder
wird untersagt. Die VIP Merch Artikel des FWSC e. V. dürfen auch nicht
bei Ebay oder sonstigen Auktionshäusern, etc. versteigert/verkauft
werden. Wird dem zuwider gehandelt, kann dies strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen."...
Quelle: http://www.fwsc-shop.de/shop_content.p…14b3660fe00ac8a gleich ganz oben, noch vor Nummer 1 ![]()
Ergo -> alles über den FWSC Shop bestelle darf icht nicht verkaufen. Verschenken wird nicht erwähnt ist also somit erlaubt, wodurch ich also meine im Shop bestellen Sachen meinem Nachbar schenken- und dieser diese dann via Ebay verkaufen kann.
Da aber die LP nicht über den Shop bestellt sondern einfach so zugeschickt wurde greift dort natürlich nicht diese AGB.
Ich habe mir gerade die FWSC Satzung durchgelesen. Dort steht zu keinem Zeitpunkt das ein Verkauf von FWSC-Produkten verboten ist.
Ergo -> Alles was zugeschickt wird ist frei verkäuflich.
Fazit:
-> Alles einfach so zugeschickte (Kalender 2012, FWSC-Single, Goldene-LP, FWSC-Zeitungen usw.) kann ich frei verkaufen, wie ich Spaß daran habe.
-> Alles über den FWSC Shop bestelle darf ich nicht verkaufen, aber verschenken. Was der Beschenkte damit anstellt, steht nicht in meiner Macht.
Ich halte es daher für absolut empfehlenswert die Satzung des FWSC und die AGB des FWSC Shops entsprechend zu ergänzen.
Falls ich etwas falsch gelesen oder übersehen habe, dürft ihr mich sehr gerne korregieren ![]()
also das mit der satzung wurde soweit ich weiß auf der diesjährigen MVG geändert und muss nur noch in schriftform umgesetzt werden ![]()
Sas mit den agbs hab ich mal weitergeleitet
patrick bei deinem link steht noch was hinter:
Auch ein Weiterverschenken wird hiermit untersagt. Wird dem zuwider gehandelt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
woher will man wissen, welcher vip, welcher person etwas geschenkt hat. das einzige was man machen kann, mit anwalt drohen und hoffen das derjenige die auktion rausnimmt. was natürlich dreist ist.
Falls ich etwas falsch gelesen oder übersehen habe, dürft ihr mich sehr gerne korregieren
Ok. Es heißt korrigieren. ![]()
patrick bei deinem link steht noch was hinter:
Auch ein Weiterverschenken wird hiermit untersagt. Wird dem zuwider gehandelt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.woher will man wissen, welcher vip, welcher person etwas geschenkt hat. das einzige was man machen kann, mit anwalt drohen und hoffen das derjenige die auktion rausnimmt. was natürlich dreist ist.
okay hab ich überlesen
*schande über mein haupt* - dann hat es sich ja erledigt.
Ok. Es heißt korrigieren.
danke ![]()
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Da aber die LP nicht über den Shop bestellt sondern einfach so zugeschickt wurde greift dort natürlich nicht diese AGB.Ich habe mir gerade die FWSC Satzung durchgelesen. Dort steht zu keinem Zeitpunkt das ein Verkauf von FWSC-Produkten verboten ist.
Ergo -> Alles was zugeschickt wird ist frei verkäuflich.
Fazit:
-> Alles einfach so zugeschickte (Kalender 2012, FWSC-Single, Goldene-LP, FWSC-Zeitungen usw.) kann ich frei verkaufen, wie ich Spaß daran habe.
-> Alles über den FWSC Shop bestelle darf ich nicht verkaufen, aber verschenken. Was der Beschenkte damit anstellt, steht nicht in meiner Macht.
Ich halte es daher für absolut empfehlenswert die Satzung des FWSC und die AGB des FWSC Shops entsprechend zu ergänzen.
Falls ich etwas falsch gelesen oder übersehen habe, dürft ihr mich sehr gerne korregieren
Hier muss ich dir leider wiedersprechen:
Auszug der Aktuellen Satzung §5:
1.
Ein Mitglied, das vorsätzlich oder grob fahrlässig den Intere
ssen des Vereins
zuwiderhandelt, kann ausgeschlossen werden.
Dazu gehören insbesondere:
...
Der Verkauf von eigens vom FWSC e.V. hergestellten Artikeln für die
Mitglieder, u
m die Exklusivität des Vereins zu unterstreichen. Dies gilt für alle
Handelsportale im Internet oder in der Wirtschaft.
Dieser Passus regelt dies eindeutig
Lg Wege
PS: wir sind dran das die auktion beendet wird
ist das rechtens herr wege?
wenn zb. patrick mir die vinyl schenkt (was ja keiner weiß), ich als nicht vip, diese verkaufe, dann kann mir doch nichts. ich habe doch keine satzung etc unterschrieben. somit darf ich die doch verkaufen. da ich keinen "vertrag" mit euch habe.
ist das rechtens herr wege?
wenn zb. patrick mir die vinyl schenkt (was ja keiner weiß), ich als nicht vip, diese verkaufe, dann kann mir doch nichts. ich habe doch keine satzung etc unterschrieben. somit darf ich die doch verkaufen. da ich keinen "vertrag" mit euch habe.
Da ist was dran. Aber ist es nicht in dem Fall so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt? Ich meine wenn man eine Waschmaschine oder so aufm Trödelmarkt kauft und später die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht, weil das gute Stück geklaut wurde, wird man auch der Hehlerei angeklagt, obwohl man weder was mit dem Diebstahl zu tun hatte, noch wusste das man Diebesgut kauft.
In meinen Augen ist es so, dass die Artikel als solche geschützt sind und nicht erst in Verbindung mit Unterschrift unter der Satzung. Und in einem solchem Fall kann und sollte man schon durchgreifen.
bei Ebay stehen 3 FWSC Zeitungen drin
NR. 4,,,5,,,6
bin wie immer zu doof den Link hier rein zu kopieren.....
gute nacht
Ich glaube ihr habt alle recht.
Eventuell sollten wir die Regularien ändern. Vielleicht so.
Zitat""Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass alles was ich vom F.W.S.C. erhalten habe, als Leihgaben betrachte und mit meinem Ausscheiden geht die Leihgabe automatisch zurück an den Verleiher.
Der Verein verpfichtet sich seienerseits, die gekauften Artikel zurück zu kaufen. Zum aktuellem Preis""
So oder so ähnlich sollte es doch zu machen sein. Leider kenne ich mich mit dem Vereinsrecht nicht aus.
bei Ebay stehen 3 FWSC Zeitungen drin
NR. 4,,,5,,,6
bin wie immer zu doof den Link hier rein zu kopieren.....
gute nacht
http://www.ebay.de/itm/Frei-Wild-…=item417b3dfa06
http://www.ebay.de/itm/Frei-Wild-…=item417b45857b
Ich glaube ihr habt alle recht.
Eventuell sollten wir die Regularien ändern. Vielleicht so.
So oder so ähnlich sollte es doch zu machen sein. Leider kenne ich mich mit dem Vereinsrecht nicht aus.
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Den Vorschlag mit dem (zukünftigen) zurückgeben von den Sachen finde ich nicht gut! Sollte man nicht einführen! Sachen wie die Fanmagazine, Gold-Vinyl, Goldmünze usw. wurden vom FWSC an die Mitglieder verschenkt und das sollte auch in Zukunft so sein. Was soll ich mit einer Leihgabe??? Freude auf Zeit? Schöne Sachen in meiner FW Sammlung wo ich weiß, dass gehört mir nicht...ist nur geliehen...muß ich wieder abgeben. Zu dem Gegenstand könnte ich keine "emotionale Bindung" eingehen...sprich ich könnte mich nicht darüber freuen. Das ist wie ein Buch aus der Bücherei. Ich leihe es mir aus und habe das Gefühl es gehört mir nicht. Ich gehe damit anders um. Versteht Ihr was ich meine? Das Gefühl ist anders.
Es ist schon was anderes wenn es mir geschenkt wurde oder ob es nur geliehen ist. Leihgaben finde ich etwas sinnlos. Ich persönlich bin nicht im FWSC um was abzugreifen, aber man freut sich doch total wenn man so etwas schönes wie Fanmagazine, Gold-Vinyl, Goldmünze usw. geschenkt bekommt. Es ist etwas besonderes für mich. Der FWSC zeigt mir (und alle anderen Member) seine Wertschätzung. Wenn es nur geliehen ist, dann ist das für mich keine Wertschätzung mehr. Dann könnte man das auch gleich ganz lassen. Ich würde persönlich nix von den Dingen haben, weil ich mich nicht freuen würde und bräuchte es dann auch echt nicht.
Außerdem würde das dem FWSC eine Stange Geld kosten. Erst die Herstellungskosten und dann noch das "zurückkaufen". Da müßte der Verein doppelt zahlen. Und was macht er dann mit der "gebrauchten" Vinyl, Goldmünze usw.? In den Müll werfen? Dann hat man schön Vereinsvermögen (doppelt) vernichtet. Die "gebrauchten" Artikel an anderer (neue) VIP wieder verschenken/weitergeben? Nein, danke! Stehe nicht so auf "Secondhand". Wäre ne tolle Wertschätzung wenn ich als Mitglied alten Rotz geschenkt (bzw. natürlich dann auch wieder nur geliehen) bekommen würde... . Brauche ich nicht!
Barney hat da einfach recht! Das deutsche Recht (wer Besitzer ist kann damit machen was er will...keine strafrechtliche/zivilrechteliche Relevanz) ist in diesem/unserem Fall eindeutig. Einzig und allein kann man nur über das Vereinsrecht den betreffenden Member zur Rechenschaft ziehen...wenn man ihn kennt. Und das bedeutet Ausschluss aus dem FWSC. Verkäufer der die Sachen von einem VIP erhalten hat, dem kann man nix anhaben. Der Ansatz mit der "Leihgabe" würde dem natürlich entgegenwirken. Das wäre wohl ein Mittel um das einzudämmen. Aber fände ich aus oben genannten Gründen nicht so dolle.
http://www.ebay.de/itm/Frei-Wild-…=item3a899a90dd
Wurde rausgenommen ![]()
Auf der letzten Fanzeitung steht unmissverständlich das der Verkauf strafrechtlich verfolgt wird. Ich glaube ich habe den Satz schonmal geschrieben ![]()
Das stellt sich automatisch die Frage, auf welcher Basis diese strafrechtliche Verfolgung stattfinden soll ! Welches Recht soll da greifen ?
Es bleibt meiner Meinung nach einzig und alleine der Ausschluss aus dem Verein.
Es liegt ja keine Straftat vor, wenn ich etwas verkaufe was mir gehört.
Zumal wahrscheinlich alle Mitglieder Privatpersonen sind und keiner das gewerblich macht.
Das stellt sich automatisch die Frage, auf welcher Basis diese strafrechtliche Verfolgung stattfinden soll ! Welches Recht soll da greifen ?
Es bleibt meiner Meinung nach einzig und alleine der Ausschluss aus dem Verein.
Es liegt ja keine Straftat vor, wenn ich etwas verkaufe was mir gehört.Zumal wahrscheinlich alle Mitglieder Privatpersonen sind und keiner das gewerblich macht.
Schätze mal, das da nur ein Rechtsanwalt genaue Aussagen machen kann.
Ich finde es eine Sauerei ohnesgleichen, wenn Mitglieder des FWSC, Sachen verkaufen (ob jetzt legal oder illegal).
Schließlich haben sie die Vereinsatzung mit ihrer Unterschrift anerkannt.
Man sollte sich aber mal vor Augen halten, das gerade solche "Chaoten", jenen VIP`s welche leidenschaftlich im Verein sind, die Suppe versalzen. Was ist, wenn
der Vorstand sich entscheidet, KEINE "Gutties" mehr zu geben?
Leute schaltet endlich mal euer Hirn ein!!!!!!
So nun ![]()
Ich finde es eine Sauerei ohnesgleichen, wenn Mitglieder des FWSC, Sachen verkaufen (ob jetzt legal oder illegal).
Schließlich haben sie die Vereinsatzung mit ihrer Unterschrift anerkannt.Man sollte sich aber mal vor Augen halten, das gerade solche "Chaoten", jenen VIP`s welche leidenschaftlich im Verein sind, die Suppe versalzen. Was ist, wenn
der Vorstand sich entscheidet, KEINE "Gutties" mehr zu geben?Leute schaltet endlich mal euer Hirn ein!!!!!!
So nun
Richtig! ![]()
Man sollte sich aber mal vor Augen halten, das gerade solche "Chaoten", jenen VIP`s welche leidenschaftlich im Verein sind, die Suppe versalzen. Was ist, wenn
der Vorstand sich entscheidet, KEINE "Gutties" mehr zu geben?
Tja da würde ich mal sagen Pech gehabt ne ![]()
Warum prüft ihr die nicht erstmal die VIP werden wollen? Es gibt immer sone Deppen die nur auf Profit aussind was sehr ärgerlich ist ![]()
Ma ne andere Frage was passiert eigentlich mit den VIP Sachen die man als VIP gekauft hat und wenn man mal austreten sollte muss man dann die Sachen zurückgeben?
Wo ist der Beitrag mit dem Beispiel "Parfümfläschien" hin ?
Der hat doch alles ganz anschaulich erklärt !