Länge des Konzerts

  • Hai Jungs,

    ich wollte mal fragen wie lange euer Konzert in Oberhausen am 14.11 geht. Weil ich nehme dort mienen kleinen bruder mit. Und da er erst 15 ist, muss er um 22 Uhr nach dem Jugendshcutzgesetz wahrscheinlich raus. Und da ihr in Oberhausen ja ne ellenlange Supporterliste habt, haben wir Angst das wir euch gar nciht mehr sehen können :(

    lg Matti

  • Da müsst ihr wohl jemand finden der euch das Erlaubnisschreiben unterschreibt und iwo auf dem Gelände zu finden ist.

    [Edit] Du bist doch 18, unterschreib den Wisch. Nimm dein Bruder bei der Hand und alles ist in Butter.

    Gruß

    Lache nie über jemand der rückwärts geht - er könnte Anlauf nehmen!

    ICH LEBE FÜR [d]Hip Hop[/d] DEUTSCHROCK !!

    Einmal editiert, zuletzt von HefeHell86 (5. November 2009 um 21:08)

  • Das muss ich ja eh damit der da reinkommt. Aber blöderweise ist das Jugendschutzgesetz in der hinsicht nicht sehr detailiert. Ich hab mit dem Veranstalter der Turbinenhalle geschrieben und der meinte dass es egal ist ob unter 16jährige ne aufsichtperson haben - um 22 Uhr müssen sie raus^^...naja man wird sehen

  • Hat die Tage schonmal jemand gefragt da wurde gesagt mit dem Wisch - egal. Wend dich mal an ein von de Crew die könnens dir 100prozentig sagen.

    um 22uhr wirste wenn dann den anfang sehn, glaub aber eher garnich

    Lache nie über jemand der rückwärts geht - er könnte Anlauf nehmen!

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  • Hey,

    ich denk eigentlich sollte das mit dem Formular ausreichen! Normalerweise passt des wenn eine Person über 18 ist und die dann über den oder diejenige die minderjährig ist Aufsicht macht! Dürft eigentlich kein Problem sein! Die Aufsichtsperson sollte wenns geht in der Nähe sein und beide sollten das unterschriebene Formular bei sich haben! Denke das genügt! Zur Spielzeit: Denke, dass man mit den ganzen auftretenden Bands sehr wohl bis 2 Uhr oder länger rechnen kann!

    Lg stebe

  • Das ist richtig gilt aber nur fü 16 und 17 jährige und nicht bei jemand unter 16 Jahren ;)

    edit: denke es zumindest mal gelesen zu haben

    "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird"

    Einmal editiert, zuletzt von maui (5. November 2009 um 22:13)

  • Hallo zusammen,

    dass ihr, auch wenn ihr unter 16 seid, auf Konzerten oder Festivals seid, ist ja für euch ganz schön.

    Aber: Die Veranstalter achten (oder zumindest sollten sie das tun) nicht ohne Grund daruaf, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Solange euch nämlich nichts passiert, ist das alles kein Problem. Aber was ist, wenn ihr euch zu einer Zeit, zu der ihr eigentlich gar nicht mehr am Veranstaltungsort sein dürftet, verletzt oder sonst etwas passiert? Dann muss der Veranstalter seinen Kopf dafür hinhalten (rechtlich dafür haften), dass ihr euch rechtswidrig auf die Veranstaltung geschlichen habt.

    Ihr müsst halt auch mal die Kehrtseite der Medaillle sehen. Die Veranstalter wollen euch ja nicht ab 22 Uhr aus der Halle haben, weil sie euch nicht mögen, sondern weil sie sonst massiv Ärger kriegen können.

    Gruß Florian

  • Zitat

    Original von Matti1991
    Das muss ich ja eh damit der da reinkommt. Aber blöderweise ist das Jugendschutzgesetz in der hinsicht nicht sehr detailiert. Ich hab mit dem Veranstalter der Turbinenhalle geschrieben und der meinte dass es egal ist ob unter 16jährige ne aufsichtperson haben - um 22 Uhr müssen sie raus^^...naja man wird sehen

    damit hast du doch schon deine antwort, verantwortlich ist immer der örtliche veranstalter, wie streng er das jugendschutzgesetz auslegt,,,

    Dieser Beitrag ist all jenen gewidmet, die im täglichen Kampf gegen Rassismus Courage zeigen und dort ihr "Maul aufreissen", wo Unrecht an Mensch, Tier und Umwelt geschieht!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von nichte
    also ich bin ja 14, war auf F.E.K.9., hatte meine aufsichtsperson, keiner hat i-was kontrolliert un ich war bis 1 dort oder so

    Ha bei den Mädels heutzutage ist das sehr schwer :D.

    Als du geboren wurdest, war es ein regnerischer Tag. Doch es war nicht wirklich Regen, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verlor.

  • Zitat

    Original von Florian1904
    Hallo zusammen,

    dass ihr, auch wenn ihr unter 16 seid, auf Konzerten oder Festivals seid, ist ja für euch ganz schön.

    Aber: Die Veranstalter achten (oder zumindest sollten sie das tun) nicht ohne Grund daruaf, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Solange euch nämlich nichts passiert, ist das alles kein Problem. Aber was ist, wenn ihr euch zu einer Zeit, zu der ihr eigentlich gar nicht mehr am Veranstaltungsort sein dürftet, verletzt oder sonst etwas passiert? Dann muss der Veranstalter seinen Kopf dafür hinhalten (rechtlich dafür haften), dass ihr euch rechtswidrig auf die Veranstaltung geschlichen habt.

    Ihr müsst halt auch mal die Kehrtseite der Medaillle sehen. Die Veranstalter wollen euch ja nicht ab 22 Uhr aus der Halle haben, weil sie euch nicht mögen, sondern weil sie sonst massiv Ärger kriegen können.

    Gruß Florian

    dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

    Dieser Beitrag ist all jenen gewidmet, die im täglichen Kampf gegen Rassismus Courage zeigen und dort ihr "Maul aufreissen", wo Unrecht an Mensch, Tier und Umwelt geschieht!

  • Dummerweise sagt das Jugendschutzgesetz nicht eindeutig wie lange eine unter 16-Jährige Person mit einer Aufsichtsperson nun bleiben darf.


    Originalauszug aus dem JuSchG:

    "
    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer
    personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und
    Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr
    gestattet werden.
    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter
    16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten
    Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der
    Brauchtumspflege dient.
    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
    "


    mehr steht dazu offiziel nciht. :(

  • kinder, kinder...

    die ganze diskutiererei bringt doch nix, wenn der veranstalter sagt, er duldet, nach 22 uhr keine u16 in der halle, dann ist das so, auch, wenn das jugendschutzgesetz es erlauben würde.
    so schade es ist für euch...
    natürlich könnt ihr es versuchen und darauf ankommen lassen...

    Dieser Beitrag ist all jenen gewidmet, die im täglichen Kampf gegen Rassismus Courage zeigen und dort ihr "Maul aufreissen", wo Unrecht an Mensch, Tier und Umwelt geschieht!

  • Geh zu den Herren in Grün-weiß bzw z.T. Blau-weiß und hol dir von denen die Erziehungsberechtigung spweit ich weiß steht ab 15 drauf..... versuchen würd ichs aufjedenfall aber nicht mit nem PCausdruck sondern mit dem Wisch von der guten Polizei... kosten tuts dich soweit ich weiß nichts... nur den Gang zum Revier.... und falls der Verantalter die Kontrollen verpennt hat sichs eh gegessen ;)


    FWSC Member No.698
    :freiwild: