• Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Wirscher_Ossi
    mahlzeit...

    gibt es denn mitlerweile nen neuen termin fürs gebräu im shop ???

    Moin,

    daß Frei.Bier noch nicht im Shop ist, dafür gibt es derzeit mehrere Gründe:

    1. In Natz ging leider die komplette Erstauflage drauf :grinning_face_with_smiling_eyes:
    2. Wir brauchen noch ein zuverlässiges System bzgl Alterskontrolle und Versand..

    Gruß Andy

  • Zitat

    Original von Signum71

    2. Wir brauchen noch ein zuverlässiges System bzgl Alterskontrolle und Versand..

    Gruß Andy


    kein Problem! ihr müsst nur eure AGB's Updaten und sowas mit reinpacken!!!
    Das reicht schon Andy :daumenhoch:

    Zitat

    Original von Tex Bräu (Exit-Pils)
    2. Jugendschutz

    (1) Unser Angebot von alkoholischen Getränken richtet sich ausschließlich an Personen, die volljährig sind. Mit der Anerkennung unserer AGB vor jeder Bestellung bestätigen die Kunden bei Bestellungen von alkoholischen Getränken Ihre Volljährigkeit und/oder versichern, dass Sie mindestens über 16 Jahre alt sind. Weiterhin versichern die Kunden bei Bestellungen von alkoholischen Getränken, dass ihre Angaben bezüglich ihres Alters, ihres Namens und ihrer Adresse richtig sind.

    (2) Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung von alkoholischen Getränken entgegen nehmen.

    (3) Die Einleitung strafrechtlicher Schritte ist der Tex Bräu vorbehalten, sobald er Kenntnis von einer Bestellung erhält, welche unter Angaben falscher Angaben zum Alter ausgelöst wurde.

    unter Punkt 3 einfach den Tex Bräu durch z.B. Frei.Wild-Shop ändern und dann passt das auch schon! :winking_face:

  • Zitat

    Original von Signum71

    1. In Natz ging leider die komplette Erstauflage drauf :grinning_face_with_smiling_eyes:

    wie viel war denn davon da?wenns schon geschrieben wurde hab ichs leider überlesen

    FWSC 557

    Wahre Freunde unterwegs
    Auf das die Freundschaft nie vergeht
    wir alle können uns vertrauen
    auf diesen Kreis da kann man bauen

    :freiwild:

  • Zitat

    Original von spezi1988


    kein Problem! ihr müsst nur eure AGB's Updaten und sowas mit reinpacken!!!
    Das reicht schon Andy :daumenhoch:


    unter Punkt 3 einfach den Tex Bräu durch z.B. Frei.Wild-Shop ändern und dann passt das auch schon! :winking_face:

    Das sind Geschäftsbedingungen, auf die ich mich im Ernstfall nicht berufen würde wollen.

    Salopp gesagt, steht dort: "Kauft und trinkt....aber wenn ich herausbekomme, dass ihr keine 16 Jahre seit, gibt es Ärger"

    ----------------------------------------------------

    100% rechtssicher wird man diese Artikel nicht verkauft bekommen, das ist Fakt!

    Mein Gedanke dazu.........

    Eine Möglichkeit wäre:

    Dem § 9 JuSchG würde durch bestimmte Zahlungsmethoden Genüge tun, wie etwa dem Bezahlen per Kreditkarte, Bankeinzug oder einer Abrechnung über die Telefonrechnung. Erst mit einem Alter von 16 Jahren ist es einem Jugendlichen möglich, über sein eigenes Konto zu agieren!!! VORHER NICHT!!!


    Eine weitere Möglichkeit wäre:

    "Face-to-Face"-Kontrolle


    1. Der „Postident Comfort- Dienst“ der Deutschen Post, bei der der jeweilige Zusteller für die notwendige Identifikation sorgt – freilich für eine Zusatzvergütung von derzeit 7,16 Euro.

    2. Den „Adult Signature Required“-Dienst von UPS, der überhaupt nur an Erwachsene zustellt und dabei eine Zusatzgebühr von 2,6 Euro erhebt.

  • Wäre im FWSC-Shop die Kontrolle über die Mitgliedschaft mögllich? Bzw. man könnte sich ja "zertifizieren" lassen als Supporter. Dann wärs halt n VIP-Bier. :grinning_squinting_face:

    FWSC-Nr. 741
    -------------------------------------------
    Dein Feindbild ist ein Selbstportrait
    von Hand in Öl gemalt
    Als jahrelanges Meisterwerk
    denkst schlimmer, als es war

    Komm sag an, komm sag ja
    wir holen Dich daraus
    ich brauch nur einen Fingerzeig
    dann trag ich dieses Bild heraus

  • Zitat

    Original von RootsBloodyRoots

    Man waren Wir gut :daumenhoch:

    Wieviel Liter wurden denn geleert an dem Abend? :smiling_face:
    war aber echt gutes Bier

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von cux


    Erst mit einem Alter von 16 Jahren ist es einem Jugendlichen möglich, über sein eigenes Konto zu agieren!!! VORHER NICHT!!!

    Dann lief bei mir wohl was falsch xD Seit ich 14 bin mach ich Überweisungen etc. :smiling_face:

  • Zitat

    Original von Robin

    Dann lief bei mir wohl was falsch xD Seit ich 14 bin mach ich Überweisungen etc. :smiling_face:

    Das würde mich arg wundern! Geld abheben oder eine gewisse Summe auf ein Sparkonto/Taschengeldkonto einzahlen, ja...aber Überweisungen?!

    Zitat

    Zwischen 7 und 17 Jahren eingeschränkte Geschäftsfähigkeit

    Zwischen sieben und siebzehn Jahren ist das Kind bzw. der Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Verträge sind gültig, wenn die Eltern / der Vormund in den Vertragsabschluss eingewilligt haben, oder der Vertrag nur rechtliche Vorteile bietet. Ebenso greift der "Taschengeldparagraf". Dieser besagt, dass Käufe dann rechtlich gültig sind, wenn der Minderjährige dafür sein Taschengeld einsetzt. Allerdings fallen die meisten Bankgeschäfte nicht darunter. Nur die Eröffnung und Führung eines Sparkontos im normalen Rahmen sind abgedeckt. Will der Jugendliche aber, wenn zum Beispiel nach der Konfirmation mehrere Tausend Euro an Geldgeschenken auf dem Sparkonto gelandet sind, alles auf einmal abheben, braucht er dafür wieder die Einwilligung der Eltern.

    Ausnahme Berufstätigkeit: Mehr Bankgeschäfte erlaubt

    Eine weitere Ausnahme bilden berufstätige Jugendliche, beispielsweise in der Ausbildung. Haben die Eltern dem Job zugestimmt, so darf der Minderjährige alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte allein abschließen – also auch ein Gehaltskonto eröffnen, einzahlen und abheben. Was er nicht darf: Überweisen oder das Konto überziehen.

    Quelle

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von cux

    Eine weitere Ausnahme bilden berufstätige Jugendliche, beispielsweise in der Ausbildung. Haben die Eltern dem Job zugestimmt, so darf der Minderjährige alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte allein abschließen – also auch ein Gehaltskonto eröffnen, einzahlen und abheben. Was er nicht darf: Überweisen oder das Konto überziehen.

    Quelle

    Lol, wasch da los? :grinning_squinting_face: Mach viele Überweisungen, z.B. Emp, FWSC oder Ebay etc. ka wieso bei mir da niemand nachfrägt, auf der Bank ham se mir die Überweisungsträger ausgehändigt für mein Konto also von dem her ... xD

  • Zitat

    Original von Robin

    Lol, wasch da los? :grinning_squinting_face: Mach viele Überweisungen, z.B. Emp, FWSC oder Ebay etc. ka wieso bei mir da niemand nachfrägt, auf der Bank ham se mir die Überweisungsträger ausgehändigt für mein Konto also von dem her ... xD

    hmmm...hat mir natürlich jetzt keine Ruhe gelassen...musst ik jetzt mal nen wenig googeln...Mir war zwar bekannt, dass man mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ein Giro-Konto eröffnen und darüber auch Geld abheben/einzahlen könnte, nicht aber Überweisungen tätigen...

    Hat der cux wieder wat erfahren :winking_face:

    -------------

    Zitat

    Original von Signum71

    Moin,

    daß Frei.Bier noch nicht im Shop ist, dafür gibt es derzeit mehrere Gründe:

    1. In Natz ging leider die komplette Erstauflage drauf :grinning_face_with_smiling_eyes:
    2. Wir brauchen noch ein zuverlässiges System bzgl Alterskontrolle und Versand..

    Gruß Andy


    Muss ik meinen Vorschlag geringfügig ändern:

    Eine Möglichkeit wäre:

    Dem § 9 JuSchG würde durch bestimmte Zahlungsmethoden Genüge tun, wie etwa dem Bezahlen per Kreditkarte!


    oder:

    "Face-to-Face"-Kontrolle


    1. Der „Postident Comfort- Dienst“ der Deutschen Post, bei der der jeweilige Zusteller für die notwendige Identifikation sorgt – freilich für eine Zusatzvergütung von derzeit 7,16 Euro.

    2. Den „Adult Signature Required“-Dienst von UPS, der überhaupt nur an Erwachsene zustellt und dabei eine Zusatzgebühr von 2,6 Euro erhebt.

    Einmal editiert, zuletzt von cux (27. April 2011 um 13:56)

  • Damit werden aber die ausgeschlossen, die Keine Kreditkarte haben.
    Und es gibt mittlerweile auch Prepaidkreditkarten für U16.

    Würde es eher über die Möglichkeit Ausweisscan machen und dann auch NUR an diese Adresse versenden.

  • Mahlzeit Leute,


    hat einer von euch vielleicht ne Flasche davon überund würde sie mir abtreten?

    Von mir aus kann sie auch leer sein, das ist egal.

    Proto + Kosten würd ich natürlich zahlen :smiling_face:

    Also bitte melden :smiling_face:

    danke, lg Patrick

    btw, ich bin beim regio treffen am samstag in böblingen dabei... wenn jemand hier ausm raum eine über hat, könnte er sie mir ja dort hin mit bringen :smiling_face:

  • Zitat

    Original von cux


    kein Problem! ihr müsst nur eure AGB's Updaten und sowas mit reinpacken!!!
    Das reicht schon Andy :daumenhoch:

    [quote]Original von Tex Bräu (Exit-Pils)
    2. Jugendschutz

    (1) Unser Angebot von alkoholischen Getränken richtet sich ausschließlich an Personen, die volljährig sind. Mit der Anerkennung unserer AGB vor jeder Bestellung bestätigen die Kunden bei Bestellungen von alkoholischen Getränken Ihre Volljährigkeit und/oder versichern, dass Sie mindestens über 16 Jahre alt sind.

    Bier gibt es erst ab 18!