Ich muß sagen ich bin auch total begeistert.
Kann aber auch verstehen, wenn es einigen ggf. nicht zusagt. Ist halt mal was anderes. Aber ich finde die Platte genial!
Und die "Grenzenlos" CD/DVD ist auch total super geworden. Auch mal was anderes und da es so wie es ausschaut einmalig ist, ist es was besonderes! ![]()
Beiträge von Thunderman
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Die Möglichkeit, dass das alles nicht stimmt, gibt es... klar. Und die PackAktion ist da ein gutes Argument für. Und selbst wenn es so sein sollte, sehe ich da immer noch die Nachfrage. Diese könnte sogar mit 20.000 Exemplaren übereinstimmen. Beim darüber nachdenken erscheint mir die Anzahl aber auch fragwürdig...
Ja, da hast Du recht was die Nachfrage angeht...die wird gegeben sein. FW hat jetzt halt viele Fans...
Fragwürdig ist die Zahl aber wirklich. -
20.000 Exemplare... irgendwie saß ich hier gerade mit offenem Mund. Einerseits können so alle (?), die in den Genuss der De.Bo.-Version kommen möchten, sich das Teil holen. Andererseits ist es echt keine feine Art, das dann als "streng limitiert" unter's Volk zu werfen. Ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll... schreibt mal weiter hier, ich verfolge das Ganze..

Wer sagt denn, dass die Aussage von 20.000 Exemplare der Wahrheit entspricht? Wenn er jetzt 40.000 Exemplare geschrieben hätte, dann würden wir diese Zahl diskutieren. FW alleine weis wieviele Boxen es gibt. Und sorry...es gab die Packaktion wo ca. 25 VIPs 4 Tage lang gepackt haben. Also ich konnte ja leider nicht teilnehmen, weil schon genügend geholfen haben...deshalb weis ich nicht wie das so abgelaufen ist. Aber glaubt ihr wirklich, dass 25 VIPs (die in den Raum geworfene Zahl von) 20.000 Boxen in vier Tagen bestückt haben? Also das glaube ich persönlich nicht...deshalb gehe ich mal von einer Zahl aus, die sehr sehr weit unter dieser Zahl ist. -
Ich hatte diese Rezension auch schon bei Amazon gelesen. Bei aller Kritik...kann man sich nicht mal freuen, dass man was schönes hat? Ich lasse ja jedem seine Meinung...wenn er das so sieht, dann soll er das. Aber irgendwie findet man doch immer was, was einem an den Sachen nicht 100% passt.
Es stimmt, dass die Box mit "weltweit streng limitiert" beworben wurde. Ja und nun? Was wäre gewesen, wenn das nicht so gesagt worden wäre? Dann wäre es eine "normale" Box...eine von meheren Varianten des neuen Albums...und das Geschrei wäre nicht so groß bzw. nicht vorhanden.
Was Limitierungen angeht...ich stehe ja auch auf limitierte Sachen, aber im Musik-/DVD Bereich ist mir das nicht mehr so wichtig. Wer extremer Sammler ist, der sieht das natürlich anders und das ist ja auch ok. Aber wieder sofort nach Kommerz zu schreien...ich weiß nicht . Für mich ist in dem Fall der Still Fanbox der Inhalt wichtig. Und den find ich toll. Fände ich das Schrott hätte ich es nicht gekauft! Egal ob es 1, 10, 1000 oder 1000000 Boxen gibt. Ich habe mich besonders auf "Grenzenlos" gefreut...da ist mir persönlich die Limitierung herzlich egal.
Noch ein Wort zu Limitierungsnummern und dem Vorwurf, dass ohne Nummern auf der Packung jetzt schön immer weiterproduziert werden kann. Ja, richtig! Das stimmt! Aber Limitierungsnummern auf der Box schützen davor nicht! Ein Beispiel: Ich hatte mal vor Jahren eine DVD Box von "Spiel mir das Lied vom Tod" gekauft. Holzbox mit Extras und limitiert...Nummer auf Box bzw. auf dem Beschreibungsdruck der auf der Rückseite beigelegt war. Wie man das so kennt: "Nr. XXXXX". Da dachte man auch...wow...limitiert...toll...schnell holen. Hmm...war wohl ein Erfolg die Box. Denn es kam dann in den folgenden Wochen folgendes: Die gleiche Box...null Unterschied...dann mit dem Aufdruck: "Nr. XXXX A". Dann später "Nr. XXXX B". Also...wenn der Hersteller will, dass wegen der Nachfrage "streng limitiert nummerierte Boxen" nachproduziert werden, dann kann er das machen, weil die Nummer auf der Box nix aussagt (siehe den Trick mit dem Buchstaben). Deshalb sind Nummern auf den Sachen für mich schon lange nicht mehr soviel wert wie es früher ein mal war. Aber da spreche ich nur für mich!
Ich finde es halt schön, dass viele diese tolle Box bekommen konnten. Besonders wegen "Grenzenlos". Gäbe es nur 500 Boxen, dann wären ganz viele Fans traurig und enttäuscht gewesen und einige wenige hätten sich dann wie Kings fühlen können...nach dem Motto: "Ich habe aber was was Du nicht hast!!!" Das fände ich zugegeben etwas traurig und ein bisschen wie Kindergarten.
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Budoween II und III sind klasse! Mit Jigsaw ist geil...
und Freddy ist sowieso mein Lieblingspsycho!!! 
Also mir gefallen Deine Comics!

Was sagen die anderen?

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War echt der Oberhammer!!!
Wie Ihr versprochen habt.
Also live ist der echt super drauf und die Stimmung war super!!! Absoluter Entertainer.
Jederzeit wieder! 
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Bericht auf N-TV.de:
http://www.n-tv.de/leute/Neuer-Wi…le11766901.html
Ist aber der bekannte DPA Bericht...also nur zur Info hier...
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Nicht schlecht!
Gefällt mir!
Also ich hätte durchaus Bock mehr zu sehen... -
Na da bin ich mal gespannt! Immer her damit!

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Warum sollen die Songs jetzt nochmal geprüft werden, die Tonträger haben doch bereits eine Prüfung (FSK-Freigabe)...
Im Prinzip hast Du mit Deinem Beitrag recht, aber mit der FSK bin ich mir nicht ganz sicher. Die CDs selber (Texte) wurden glaube ich nicht überprüft. Wenn ein FSK Zeichen drauf ist, dann bezieht sich das nur auf die DVDs die da ggf. mit bei den CDs sind. Nicht auf die CD und nicht auf die Songs auf der CD. Okay, auf den DVDs sind auch teilweise die Songs drauf, die von Kuban und Co. beanstandet werden...aber trotzdem. Außerdem ist die FSK ("Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft") nix staatliches. Die könnten, wenn sie wollten, auch auf dem brutalsten Horrorsplatterschocker FSK 6 draufpappen (natürlich gilt für die das Jugendschutzgesetz als Grundlage). Das ist dem Staat egal...bis jemand sagt oooooooh....das geht mal überhaupt nicht...da müssen wir mal einen Antrag auf Prüfung stellen. Filmwirtschaft und Staat sind halt zwei paar Stiefel. -
Aber es könnte sich auch als Problem erweisen, bspw. wenn sie "angeblicher" Weise was finden würden. Dann stehen wir und die Band noch mehr am Pranger.
Das kann natürlich auch passieren. Wäre natürlich nicht optimal.
Dennoch sehe ich dem ganzen entspannt entgegen, da wir ja wissen wie die Band und der Großteil der Fans ist.
Stimmt genau!
Und die Überprüfung von manchen Rappern oder "Bands" wäre weit aus wichtiger.
Da musste man wirklich mal ran!
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Ne, die bekommen doch lieber Bambis verliehen.




Aber eventuell ist die ganze Sache auch eine Chance für FW. Wir wissen ja, dass die Anschuldigungen Schwachsinn sind. Aber wenn jetzt mal die Prüfstelle offiziell über die Texte schaut und sie für unproblematisch hält, dann ist das für FW super. Dann haben sie es "offiziell" vom Amt und zumindest die Presse kann (bei den "alten" Liedern, die geprüft wurden) nix mehr sagen. Von dem Antifapack brauchen wir nicht reden...die sind unverbesserlich...
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Habe ich gerade gefunden:
http://www.endstation-rechts.de/news/kategorie…fen-lassen.html
Da sage ich nur viel Spaß beim überprüfen!

Ist das schon bekannt? Was meint Ihr dazu?
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Also geben tuts die dort.Aber ab 175 Eronen aufwärts.Und das ist mir etwas zu teuer.Vielleicht sehe ich die ja noch irgendwo günstiger.Und dann hol ich mir die vielleicht.Aber danke für den Tipp nochmal.
Gern geschehen!
Wir haben auch erst bei dem Preis geschluckt...aber wenn man die Alben noch nicht hat und sich den Preis mal umrechnet auf die CDs, dann kommt man auf einen sehr fairen und normalen Preis. Aber Du hast recht...eventuell gibt es ja die Box schon wo anders (Ebay usw.) etwas günstiger. -
Hab das Album A Twist in The Muth von denen.Und es gefällt mir ganz gut.
Wir haben uns vor ein paar Monaten die limitierte Gesamtbox gekauft. Also da sind alle Alben drin bis auf die, die bei Nuclear Blast erschienen sind + paar Sachen, die vorher nicht erschienen sind. Die Box ist der Hammer!!!
Kann ich Dir nur empfehlen. Weiß aber im Moment leider nicht, ob die noch zu haben ist...weil es glaube ich nur 8000 Boxen weltweit gab (wenn ich mich richtig erinnere).
Habe vor paar Jahren bei der Autogramstunde von Blind Guardian bei dem Nuclear Blast Festival ein paar Worte mit Hansi sprechen können. Toller Typ!
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Hallo Zusammen,
also ich finde es sehr gut, das hier über das Thema diskutiert wird ! Auch wir machen uns hierzu intern mehr als nur Gedanken, das kann ich Euch schonmal versichern ! Leider gibt es zu allen genannten Punkten klare Vor aber auch Nachteile ! Schaut Euch beispielsweise mal die Reaktionen auf personalisierte Tickets bei Wacken an....nicht jeder findet das toll...auch das begrenzen der Tickets pro Bestellung hat einige massive Nachteile und bringt auch nur bedingt was gegen die Händlerabzocker....Fakt ist, das uns der eBay u Co Handel genauso stinkt wie Euch auch ....
Zu den Ticketpreisen allgemein werd ich nicht groß etwas sagen, denn im Vergleich mit anderen Bands der Größe (vor allem der Größe der Produktionen) liegen wir auf jeden Fall noch im unteren Drittel, vondem her haben wir uns hier nichts vorzuwerfen...
Dennoch haben wir ja jetzt 2014 ein ganzes Jahr Zeit, die Ticketproblematik anzugehen, und Ihr könnt Euch sicher sein das zur nächsten Tour 2015 im Punkto Tickets Veränderungen kommen werden !
gruß Andy
Auch wenn diese Aussage von Andy etwas älter ist und ich sie nun aus der "Versenkung" hole (verzeit mir
) Es wird ja dran gearbeitet. Warten wir also 2014 ab... 

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Der Verkäufer (FW) kann nur den Wiederverkäufer belangen,wenn er direkt bei Ihm gekauft hat (denn das Thema hatten wir schon).
Bezieht der Wiederverkäufer die Tickets über Dritte,besteht laut unserer Rechtsprechung keine Möglichkeit auf Regress.
Das sehe ich halt etwas anders...genau das hatte ich ja in meinen Ausführungen (Beitrag 2781) auch so erläutert.Wenn sich einige mit der Gesetzeslage auskennen,dann sind das die gewerblichen Verkäufer bei Ebay. Die wissen schon wie sie was am besten tun müssen.
Da hast Du aber absolut recht! Das ist leider so!!!!Eins sehe ich auch so. FW kann es im Grunde völlig egal sein wer die Karten verkauft,Hauptsache sie sind verkauft und das ist völlig legitim.
Naja...im Grundsatz hast Du auch hier wieder recht. Nur es geht halt darum, dass es nicht sein kann, dass sich einige bereichern auf Kosten von den FW Fans. Dann kann man auch es gleich lassen, den Hinweis auf "Verbot des gewerblichen Weiterverkauf" aufzudrucken. Aber auch hier könnte man argumentieren...wer es nicht will brauch die Karten auch dort nicht kaufen.Wenn es ab 2015 wirklich so kommen sollte,dass die FWSC Mitglieder ein sogenanntes Vorkaufsrecht für eine bestimmte Zeit haben,dann ist schon sehr viel gewonnen und es wäre ein großes Entgegenkommen der Jungs.

Alles andere nenne ich mal freie Marktwirtschaft und wir müssten eigentlich alle stolz sein,in so einer leben zu können und dürfen. Auch wenn nicht alles ganz sauber läuft. Dafür ist der gierige Mensch an sich aber schuld.
Auch da kann ich Dir im Grundsatz nur zustimmen!
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Zur Kosten/Nutzen Frage:
Das beginnen eines, bzw. mehreren Rechtsstreitigkeiten würde dem Hause FW nichts bescheren, ausser einer Menge zusätzlichen Arbeit und einer Menge Kosten. Am Ende würde dabei nichts rumkommen ausser das die betroffen Verkäufer erstmal keine Karten mehr verkaufen werden (Zumindest nicht mehr unter ihrem Namen....)
Fazit: Ausser Spesen nichts gewesen.
Das stimmt nur zum Teil.Wenn meine/unsere Überlegungen stimmen sollten, dann:
1. FW/FW-Management kann einen Rechtanwalt beauftragen der eigenständig im Namen von FW/FW-Management einen Prozess führt. Das bedeutet keine zusätzlichen Arbeit für FW/FW-Management. Sollte der Anwalt den Prozess gewinnen, dann muß der Gegner (nun Verurteiler) die Kosten die für FW/FW-Management entstanden sind (für den Anwalt) bezahlen.
2. Wenn FW/FW-Management zusätzlich zu der Verkaufverbot für Gewerbliche Verkäufer auch noch in den AGB/auf den Karten eine Vertragsstrafe in Höhe von XXXX Euro schreibt, die bei Zuwiederhandlug zu zahlen sind, dann bekommen sie Geld. Das schadet dann dem (verurteilten) Weiterverkäufer und FW/FW-Management haben Mehreinnahmen. Das macht der Wiederverkäufer dann ein paar mal und lässt es dann, weil es sich nicht mehr für ihn rechnet. -
Ich wollte diesen Text gestern schon schreiben, hab mich aber zurückgehalten, weil ihn sicherlich einige in den falschen Hals bekommen könnten, nun denn.
Dann war ich schneller!
Nur vorsorglich auch von mir...ich habe mich nur mal um die rechtlichen Umstände Gedanken gemacht. Ich will auch niemanden etwas böses oder was unterstellen. Wie FW oder das Management die Thematik rechtlich bewertet und was sie unternehmen ist immernoch ihnen überlassen. -
Da kann man (momentan noch) nicht einfach gegen vorgehen, soweit ich weis muss man dem Verkäufer eindeutig nachweisen dass ER die Tickets im Shop gekauft hat, dort ist er aber meines Wissens nach schon gesperrt aber wofür gibt es Freunde.. Vielleicht folgt da mal eine Gesetzesänderung, man entdeckt irgend ein Gesetz welches man anwenden kann, whatever. Kotzt mich auch LEICHT an da ich auch schon mal bei dem kaufen musste^^
Ich habe mal ein bisschen im Internet gesucht. Eintrittskarten sind nicht genau im BGB geregelt und gelten daher als ein sogenanntes Inhaberpapier/Inhaberkarten. Inhaberpapiere sind in § 807 des BGB geregelt.Im § 807 wird u.a. auf § 796 hingewiesen:
Link zu § 796Darin steht folgendes (siehe auch Link):
"§ 796 Einwendungen des Ausstellers
Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen."Wenn ich das richtig verstehe, dann kann der Aussteller (in unserem Fall Frei.Wild oder seine Beauftragten) dem Inhaber Einwendungen (also Regelungen/Vorschriften) machen. Es steht dort im Paragraphen Inhaber und nicht Käufer. Das würde bedeuten, auch wenn jemand über Dritte Eintrittskarten bekommt, dann kann der Aussteller ihm (also den Inhaber...in unserem Fall einen gewerblichen Weiterverkäufer) Regelungen und Vorschriften auferlegen. Weiter steht da im Paragraphen: "...welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben...". Der Teil "...oder sich aus der Urkunde ergeben..." würde doch auch hier greifen, da auf den Karten aufgedruckt ist, dass ein gewerblicher Weiterverkauf nicht gestattet ist.
Mein Fazit: Auch wenn ein gewerblicher Ticketverkäufer Eintrittskarten über Dritte von einem Aussteller bekommt, dann ist er als Inhaber der Karten an die auf den Karten von dem Aussteller aufgedruckten Vorschrift der Verbotes des kommerziellen Weiterverkaufes gebunden.
Ich bin kein Jurist. Kann auch sein, dass es nicht so ist. Für mich klingt das aber logisch. Aber ich weiß auch, selber Beamter, das Logik bei Behörden, Gesetzen und Gerichten nicht immer richtig ist.

Was meint Ihr dazu?