Mitgliedschaftsbeitrag

  • Hallo,

    meine Schwester ist seit ca. 2 Jahren Mitglied im FWSC. ev. Habe in der Verordnung gelesen das Familienmitglieder 50 % Ermäßigung auf den Beitrag bekommen.
    Gilt dies in meinem Fall auch?
    Danke im Voraus für die Antworten. :thumbup:

  • Mitglieder einer Familie oder Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt
    erhalten auf den jährlichen Mitgliedsbeitrag einen "Familienrabatt" in Höhe von 50
    % des Mitgliedsbeitrags für jedes minderjährige Kind unter der Voraussetzung,
    dass zwei Mitglieder dieser Gemeinschaft zur Zahlung des vollen Mitgliedsbeitrags
    verpflichtet sind.
    Der Anspruch auf Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags für das minderjährige Mitglied
    endet in dem Beitragsjahr, in dem das Mitglied volljährig
    wird. Es ist ab diesem Beitragsjahr der volle Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.


    Also in deinem Fall greift dies nicht

    FWSC 557

    Wahre Freunde unterwegs
    Auf das die Freundschaft nie vergeht
    wir alle können uns vertrauen
    auf diesen Kreis da kann man bauen

    :freiwild: