FAQ
Jugendschutz
Erziehungsbeauftragung (gemäß des Jugendschutzgesetzes)
Hiermit erteile ich als Personensorgeberechtigter den Erziehungsauftrag an
Name, Vorname:_________________________________________________________
Wohnhaft in:____________________________________________________________
Geboren am:____________________________________________________________
Personalausweisnummer:__________________________________________________
um meine Tochter/meinen Sohn
Name, Vorname:__________________________________________
Alter:_____Jahre für die Veranstaltung,
am _____________________________________
als erziehungsbeauftragte Person gemäß des Jugendschutzgesetzes zu begleiten.
Die Heimfahrt und/oder Unterbringung meiner Tochter/meines Sohnes ist gewährleistet.
(Die Personalausweise sind unaufgefordert mit dieser Erklärung vorzuzeigen.)
Sorgeberechtigte Person (in der Regel Elternteil)
Name, Vorname:_______________________________
Adresse:______________________________________
Tel. erreichbar:________________________ ggf. mobil:__________________________
Datum und Unterschrift des Personenberechtigten:
__________________________________________
Achtung !!!
Wer jetzt meint, ich nimm mal so einen Schrieb mit und fülle ihn selber aus, VORSICHT !
Dieses ist eine Urkunde im juristischen Sinne und somit wäre es eine Urkundenfälschung,
also kein Spass, sondern eine. STRAFTAT !
Der Veranstalter legt wie gesagt fest, ob und in welcher Form, er Kinder und Jugendliche zulässt,
deshalb besser vorher nachfragen und wenn möglich per Mail bestätigen lassen.
Die Band hat darauf keinerlei Einfluß !
Als Anlage noch ein Blanko Formular als PDF zum ausdrucken:
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Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein
· Die Person muss reif genug sein, dem Jugendlichen in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können
· Beim Besuch der Veranstaltung muss die Heimfahrt und/oder Unterbringung des Jugendlichen gewährleistet sein
· Es muss sichergestellt sein, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung des Jugendlichen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht
Die Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn ein Erziehungsbeauftragter benannt wird.
Die Erteilung der Beauftragung ist formlos, sollte aber zur Nachprüfbarkeit schriftlich mit bestimmten Daten erfolgen.
Allgemeine Hinweise für minderjährige Konzertbesucher und ihren Aufsichtspersonen
(1) Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.
(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.
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Jugendliche ab 16 Jahren dürfen allein an Veranstaltungen bis 24.00 Uhr teilnehmen. Dies kann aber auch je nach Hausordnung abweichend sein. Informationen müsstet ihr hier jedoch selber(!) beim Veranstaltungsort bzw. örtlichem Ordnungsamt erfragen.
Da es aber bei Konzerten des Öfteren länger werden kann, beispielsweise: Zugaben, Sachen bei der Garderobe abholen, warten auf Freunde etc., müsst ihr hier ebenfalls einen Erziehungsberechtigten oder eine Aufsichtsperson (mit dem Aufsichtsschreiben) bei euch haben!
Bsp.: Konzert ist zu Ende, es ist 0:30h und ihr wartet in einer Schlange auf eure Jacke, ist dies gesetzwidrig und ihr bzw. eure Eltern machen sich dann strafbar!
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Ohne die Anwesenheit deiner Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten ist dies leider nicht möglich.
Eine Ausnahme besteht jedoch noch, wenn deine Eltern eine Aufsichtsperson (Ü18) benennen, sie dafür auch unterschreibt, dass jene Person am Tage des Konzertes für Dich verantwortlich ist.
Kinder und Jugendliche brauchen jedenfalls eigene Tickets!