Wen kann ich als eine sorgeberechtigte Person angeben?

Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein

· Die Person muss reif genug sein, dem Jugendlichen in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können

· Beim Besuch der Veranstaltung muss die Heimfahrt und/oder Unterbringung des Jugendlichen gewährleistet sein

· Es muss sichergestellt sein, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung des Jugendlichen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht


Die Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn ein Erziehungsbeauftragter benannt wird.


Die Erteilung der Beauftragung ist formlos, sollte aber zur Nachprüfbarkeit schriftlich mit bestimmten Daten erfolgen.


Allgemeine Hinweise für minderjährige Konzertbesucher und ihren Aufsichtspersonen


(1) Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.


(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.


Dateien

Aufsichtspflichtuebertragung_blanko.pdf