Beiträge von Matti1991

    Dummerweise sagt das Jugendschutzgesetz nicht eindeutig wie lange eine unter 16-Jährige Person mit einer Aufsichtsperson nun bleiben darf.


    Originalauszug aus dem JuSchG:

    "
    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer
    personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und
    Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr
    gestattet werden.
    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter
    16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten
    Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der
    Brauchtumspflege dient.
    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
    "


    mehr steht dazu offiziel nciht. :frowning_face:

    Das muss ich ja eh damit der da reinkommt. Aber blöderweise ist das Jugendschutzgesetz in der hinsicht nicht sehr detailiert. Ich hab mit dem Veranstalter der Turbinenhalle geschrieben und der meinte dass es egal ist ob unter 16jährige ne aufsichtperson haben - um 22 Uhr müssen sie raus^^...naja man wird sehen

    Hai Jungs,

    ich wollte mal fragen wie lange euer Konzert in Oberhausen am 14.11 geht. Weil ich nehme dort mienen kleinen bruder mit. Und da er erst 15 ist, muss er um 22 Uhr nach dem Jugendshcutzgesetz wahrscheinlich raus. Und da ihr in Oberhausen ja ne ellenlange Supporterliste habt, haben wir Angst das wir euch gar nciht mehr sehen können :frowning_face:

    lg Matti