Blödsinn!
Im BGB ist nachzulesen, dass man, ganz gleich ob Privatperson oder gewerblich, nicht einmal das Produkt in den Händen halten muss, um es sein Eigen nennen zu können.
Die CDs sind nach Abschluss des Vertrages, der geschlossen wurde nach dem er seine Bestellung bei EMP aufgegeben hatte und seinen Beitrag gezahlt hatte, sein Eigentum...er ist Eigentümer...trotz dessen das er sie noch nicht vor sich liegen hat.
Naja, fast. ![]()
Durch die Bestellung und Bezahlung hat er einen Anspruch auf Übereigung. Es ist zu trennen zwischen Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag, der hier somit besteht) und Verfügungsgeschäft (tatsächliche Übereigung durch Übergabe der CDs). Der Typ hat hier zwar einen Anspruch auf Übereignung, aber noch kein Eigentum. Das kannst du z.B. hier nachlesen.
Zum Thema: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und es ist nicht verboten, CDs für einen höheren Preis weiterzuverkaufen. Der moralische Standpunkt ist natürlich ein ganz anderer, danach ist dieses Handeln vielleicht als verwerflich anzusehen. Vielleicht haben es einige noch nicht gemerkt, wir leben in einer Marktwirschaft, deren Ziel maximale Gewinnerzielung ist. Natürlich ist das egoistisch, rücksichtslos und unverschämt gegenüber anderen, aber so funktioniert es nunmal.
Man kann auch andere Adjektive benutzen, die weniger negativ klingen: Geschäftstüchtig, clever, vorausschauend.
Ich finde, man sollte sich über diese Verkäufe nicht so aufregen. Das schont eure Nerven und ihr bietet den Verkäufern nicht auch noch eine Plattform.
Ob der Typ jetzt als gewerblicher Verkäufer handelt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da wäre wohl wirklich Vorsicht geboten, bevor man sich brüstet, 20 mal die gleiche CD zu verkaufen! Und dabei ist es egal, ob diese 30 oder 5 € kostet.

