--- Auszug... Baden-Württemberg nimmt mit der 2-Meter-Regel für den Wald bundesweit eine Sonderstellung ein. Nachdem Thüringen eine vergleichbare Regelung bereits vor über 10 Jahren wieder abgeschafft hat, ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland mit einer derart unsinnigen Regelung! In Baden-Württemberg ist nicht das Verbot die Ausnahme, sondern die Regel, dabei zeigen andere Bundesländer wie z.B. Bayern und Hessen, dass es auch anders und vor allem ohne landesweite Wegbreitenregelungen und paschale Radfahrverbote geht. ---
Wo ich lebe ?, na im schönsten Land in Deutschlands Gaun Mir ist schon klar, dass es das gibt, nur ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass das Gesetz angewandt wird bzw. jemand wegen so nem Scheiß ne Strafe bekommen hat. Ich werds mir mal durchlesen Beste Grüße